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Zu den Bildern Günter Erbels anlässlich der Ausstellung in der Galerie Lange im September 1996

 

Was haben E.T.A. Hoffmann, Cezanne, Matisse, Manet, Kandinsky, Anselm Kiefer, Klaus Staeck - und Günter Erbel gemeinsam? Sie sind Juristen oder haben zumindest Rechtswissenschaft studiert.    

 

Der Unterschied zwischen Juristen und  Künstlern gilt als krass. Der Typus des bürograuen Verwaltungsjuristen, der von Daumier karikierten Winkeladvokaten oder der emotionslosen Auguren in den olympisch-kalten Höhen des Gesetzes hat  nicht gerade das Bild vom schöpferischen Juristen gefördert. Die Blamagen  zweifelhafter Kunstrichter und unerbittlicher Zensoren mit polizeilichen Eingriffsbefugnissen haben wechselseitige Berührungsängste begründet.

 

Gleichwohl finden aber nicht wenige Juristen im Gesetzesgrau ihren kreativen Weg. Der schöpferische  Überschwang nötigt mitunter selbst Richtern  Urteile in Gedichtform ab - nicht nur in Köln zur Karnevalszeit. Ich kenne einen Staatsanwalt, der zwischen Akten und Fakten  die Hauptverhandlung zur Vervollkommnung seiner Porträtkunst nutzt. Und die menschlichen Komödien und Tragödien im Gerichtssaal stellen für alle Beteiligten immense Anforderungen an ihre Schauspielkunst. Nach dem  Spruch Fritz Teufels: “Ja, wenn´s der Wahrheitsfindung dient”, werden surreale Rechtshappenings seit Jahren zum Erlebnisstoff der Justiz. Auf die Frage eines Journalisten an einen Richter nach seiner feucht-fröhlichen Verfassung nach einem Prozess antwortete dieser mit dem klassischen Diktum: “Wir feiern heute Richtfest”.  So greift auch Erbel  etwa  im  “Manifest der Tiere” mit skurrilen, aber dennoch ernst gemeinten Kommentaren in eine juristische Diskussion zum Tierschutz ein, die die “Mitgeschöpflichkeit” mitunter aus den Augen verliert. 

 

Derlei fröhlichen  Berufsauffassungen und professoralen Mentalitäten korrespondiert die “schöpferische Rechtsfindung”, die das Bundesverfassungsgericht dem Richter zubilligt. Was liegt mithin näher, als die mesalliance von Kunst und Recht zu bezweifeln und nach praktischer Konkordanz zu fragen? Jurisprudenz und Kunst gründen auf Phantasie. Urteile sind nicht rein deduktive Suchen nach dem rechten Justizsyllogismus, um sogleich  die perfekte Lösung wie ein Kaninchen aus dem Zylinder zu  zaubern.  Der salomonische Richter sucht eine höhere Gerechtigkeit, die  im Urteilsspruch versinnbildlicht wird. Mit anderen Worten: Ein gutes Urteil besitzt seine eigene Ästhetik. Es ist nicht nur gerecht, sondern wird zugleich zum Symbol der Gerechtigkeit. De lege ferenda werden Lehrstühle für Rechtsästhetik notwendig.

 

Der Künstler gilt als Meister symbolisch-ästhetischer Weltvermittlung par excellence. In dieser Aufgabengemeinsamkeit haben Künstler mit offenen Augen in ihren Allegorien der blinden “Justitia”, vom jüngsten Gericht bis zum letzten Gerücht, von Christus als himmlischer Superrevisionsinstanz  bis zu Christo als Reichstagsverpacker Recht legitimiert - aber auch verspottet.    

 

Gerechtigkeit ist nach Aristoteles der Sinn für die Proportion. Anders als dieses Großziel juristischen Handwerks  lässt sich auch nicht die Arbeit des Künstlers begreifen. Der Künstler sucht nach Proportionen - nicht nur in der Aktmalerei. Ohne Gespür für  Proportionen und Balance ist aber einer weder  Jurist noch Künstler. Ein abstrakter Künstler wie Max Bill spricht auf der Suche nach der Proportion von einer demokratischen Farbverteilung, während wir  den “goldenen Schnitt” als Fachbezeichnung für besonders gelungene Anwaltshonorare reservieren sollten. Erbel präsentiert seine eigenwilligen Balancekünste etwa in der “Tanzstudie mit roter Erdbeere”. 

 

Nach der Wechselwirkungstheorie des Bundesverfassungsgerichts werden Grundrechte austariert, behalten auch in ihrer Einschränkung  Geltungskraft. Erbels Vergnügen an lasierenden, durchschimmernden Farben in den Hinterglasbildern mag hier einen Ursprung finden. So entdecken wir Farbfelder, die zerlaufen, sich wechselseitig durchleuchten,  miteinander um Geltung ringen, Formen, die  sich gegenüber anderen durchsetzen. Hier werden Ansprüche auf Geltung verhandelt, Ansprüche auf künstlerische Geltung. Picasso behauptete,  ein Bild sei die Summe seiner Zerstörungen. Weniger martialisch sagen wir: Ein Bild ist die Summe seiner Geltungsansprüche, jede Leinwand ein dynamisches Forum, auf dem Ansprüche verhandelt und ausgeurteilt werden. Der Maler geht mithin auch einer forensischen Tätigkeit nach. 

 

Ungeschützt wagen wir die Feststellung, dass Juristen wahre Künstler sein müssen. Mithin müssen wir interessiert sein, was ein hochkarätiger Jurist wie Erbel als Künstler zu bieten hat.  Was zeichnet den Künstlerjuristen Erbel aus? Er hat das künstlerische Handwerk von der Pike auf, vielleicht sogar vom Schnuller an - wenn wir der frühen fama der Familienerzählung vertrauen dürfen -  gelernt. Dass die Familie künstlerische Tatmotive eröffnete, erkennen wir an einem frühen Verwandtensteckbrief, genannt “Tante Hilde”.  Expressionismus, lyrische Abstraktion und art informell sind bleibende Einflüsse Erbels. Zwischen Falllösungen und Farblösungen, zwischen Bildrahmen und Rahmengesetzgebung, zwischen Asyl und Acryl sucht Erbel nach dem Wesentlichen. Auch dieser schillernde Begriff einer abendländisch-platonischen Tradition begleitet Künstler wie Juristen  gleichermaßen. Nach der Wesentlichkeitstheorie des Bundesverfassungsgerichts hat der Gesetzgeber die wesentlichen Grundentscheidungen zur Regelung diverser Lebensbereiche selbst zu treffen.

 

Nicht anders handelt  der moderne, will sagen postmoderne oder noch besser  transavangardistische  Künstler (Im Überbietungsgeschäft der neuesten und allerneuesten Trends ist ja bekanntlich kein Etikett von langer Haltbarkeit). Regelwerke, kanonische Sicherheiten, ästhetische Normen,  wie sie etwa Polyklets strenger Stil,  Barocklyrik oder Davids Klassizismus bereithielten, beherrschen nicht länger die wild gewordenen   Paletten.

 

Der Künstler ist heute sein eigener Gesetzgeber geworden. Einen arbiter elegantiarum, mithin einen Schiedsrichter im Bilderstreit, gibt es nicht mehr. Ästhetische Urteile sind mindestens so umstritten wie juristische.      Das Wesentliche ist das, was der Künstler ab jetzt selbst bestimmen und  verantworten muss.  In einer postmodernen Beliebigkeitskultur wird diese Suche nicht nur für den Künstler, sondern auch für den Betrachter  zur Fron. Heute gilt: Anything goes - auch wenn gerade oft  nichts mehr  geht. Kurt Schwitters provozierte schon vor dieser postmodernen Freizeichnungsklausel mit seinem Spot(t): “Alles, was  der Künstler spuckt, ist Kunst”. Nicht gerade befriedigend für Genießer, die früher umschmeichelt und heute bespuckt werden.  Die Kunst zwischen Fettecken und Einfaltspinseln, zerschlagenem Porzellan und Warhol´schen Urinbildern, expressionistischen Neuaufgüssen a la Baselitz und Erbels Ozonlöchern  bekommt erhebliche Legitimationsprobleme, die selbst Juristen nicht mehr lösen mögen, obwohl ja Juristen bekanntlich alles legitimieren können. Der preußische Staatsphilosoph Hegel, den Rechtsphilosophen so gern zitieren, hat die Aufhebung des nur Regelmäßigen bei der Gesetzmäßigkeit als Schönheit begriffen. Schelling hat strengste Gesetzmäßigkeit und Freiheit im künstlerischen Schaffen vereint gefunden. 

 

Eine Norm zu finden, die mehr als langweilige Regelmäßigkeit verkündet, ist in nuce der älteste und zugleich modernste Anspruch des Künstlers.  Im Gegensatz zum Juristen darf der Künstler, ja muss er sogar gegen Regeln verstoßen. 

 

Goethe stellte als vielleicht  berühmtester Künstlerjurist geheimrätlich fest: “Wenn man alle Gesetze kennen würde, hätte man keine Zeit mehr, sie zu übertreten”. Vielleicht ist die letzte Lust des Künstlerjuristen die Freiheit, mit Regeln zu spielen, sie zu verletzen, ja sogar ungestraft zum Anarchisten für eine kurze Zeit des künstlerischen Scheins werden zu dürfen.

 

Auch bei Erbel gerät eine rationalistische Ordnung dank des “Unterbewußtseins als treibender Kraft” aus dem Lot. Ein “Fisch außerhalb des Aquariums”, eine “Lokomotive auf Füßen” oder ein “Gen-Ingenieur nach erfolgreichem Selbstversuch” widerstreiten einer diskursiven Logik, die die Juristen für sich reklamieren. So reagiert Erbel etwa in dem Bild ”Krieg der Sterne”, auf dem ein  Spiegelei durch die Galaxis treibt (frei nach dem Kölner Motto: Ess die Ei, SDI), ironisch auf die militärische Bedrohung aus dem All.

 

Die unberechenbaren Wege  nasser Farbe auf  Leinwand und Papier sind eine starke Metapher für die gesellschaftliche Dynamik verfassungsrechtlich garantierter Freiheiten. Freiheiten - nicht im Sinne von Beliebigkeit - sondern als Voraussetzungen einer humanen Evolution, zu der Erbel ja im Gegensatz zu gentechnologischen Experimenten zurückkehren will. Zwischen Freiheit und Ordnung macht sich Erbel, der nicht nur die Freiheitsgarantien, sondern  auch das Ordnungsrecht gut kennt, die Wahl des geeigneten Mittels  nicht leicht.

 

Auf dieser Suche nach den geeigneten Mitteln stoßen wir auf die  anspruchsvolle Materialität der Bilder Erbels. Oftmals fast bis zum Zerbersten des Materials untersucht Erbel die Möglichkeiten der Verschränkung vermeintlich inkompatibler Materialien. In Erbels Atelier, das weniger einem faustischen Studierzimmer als einer alchimistischen Hexenküche mit ihren unheimlichen Tinkturen ähnelt, entstehen neben klassischen Tafelbildern auf Leinwand,  Hinter- und Überglas- sowie Reliefbilder aus bekannten und magischen Materialien.

 

Von der expressiven Farbigkeit hat sich Erbel in seinen neuen Bildern entfernt. Wenn Kunst reift, wird sie oft farblich reduzierter. Wir wollen nicht von Altersstil sprechen. Aber junge Künstler, Anfänger wollen oft alles gleichzeitig sagen und sparen nicht an Aufwand. Reduktion ist dagegen zumeist das Privileg der Reife. Rembrandt - und auf ihn bezieht sich Erbel - wurde in seinen späten Bildern fast monochrom. So provoziert  etwa das Reliefbild “Toskana”, das sich in seinen grauen Abstufungen den sienagebräunten Landschaftsklischees unseres schönsten Ferienlandes entzieht. Die vom Menschen manipulierte und oft  malträtierte Natur ist ein Leitmotiv Erbels. Zentriert um den von Erbel geprägten Begriff der “Mitgeschöpflichkeit” thematisiert er die Leiden der Kreatur. Um die Leiden der Zuhörer nicht zu verlängern, ende ich mit diesen verstreuten Bemerkungen und wir können  mit der Versteigerung des “Manifests der Tiere” zugunsten des Tierschutzverbandes beginnen.  

 

Goedart Palm      

 

 

 

Ausstellung: Günter Erbel Kunst 2011 in der Kaiser Karl Klinik
Prof. Dr. Günter Erbel zum 75. Geburtstag

 

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Copyright. Dr. Goedart Palm 1998 - Stand: 01. Mai 2018.